Wir sind ein motiviertes Team und arbeiten hart daran, allen am Volleyballsport interessierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in unserem Einzugsgebiet das bestmögliche Angebot zu bieten, ihre Leidenschaft für diesen wunderschönen Sport bei uns auszuleben.
Falls es jemanden – aus welchen Gründen auch immer – doch einmal zu einem anderen Verein ziehen sollte, gelten bei uns die folgenden Richtlinien, mit denen wir die Entscheidung nachvollziehbar treffen, ob wir die in der Melde- und Transferordnung des ÖVV bei Vereinswechseln vorgesehene Entschädigung fordern oder nicht.
Wir verzichten dann auf die vorgesehene Entschädigung, wenn:
- die Sportunion Purkersdorf (alleine, oder in Spielgemeinschaften) in der dem Geburtstag der wechselwilligen Spielerin/des wechselwilligen Spielers entsprechenden Spielklasse (oder höher) kein Trainingsangebot anbietet.
- die Sportunion Purkersdorf (alleine, oder in Spielgemeinschaften) in der dem Geburtsjahr der wechselwilligen Spielerin/des wechselwilligen Spielers entsprechenden Spielklasse (oder höher) in der aktuellen bzw. folgenden Saison keine Mannschaft für die entsprechende Liga des NÖVV gemeldet hat/zu melden plant.
Die Melde- und Transferordnung des Österreichischen Volleyballverbandes findet ihr hier.
Der Hintergrund dieser Vorgehensweise ist, dass wir eine getätigte Meldung einer Mannschaft zur Ligateilnahme nicht mehr zurückziehen können. Wenn wir aufgrund nicht absehbarer Vereinswechsel von Spielerinnen/Spielern einer gemeldeten Mannschaft nicht mehr spielfähig sein sollten und bei Spieltagen der Liga nicht mehr antreten können, werden Strafzahlungen an den Verband fällig – die Einhebung der Entschädigung dient der Abmilderung dieses finanziellen Risikos für den Verein.
